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Verbraucherschutz: Kommunikation – oder: Wem sage ich was?

Um Betrugsmaschen vorzubeugen, ist es hilfreich, sich mit dem allgemeinen Kommunikationsverhalten am Telefon und im Internet zu beschäftigen. Dies hilft dabei, im Ernstfall eigenständig zu handeln und einen Betrug bestenfalls abzuwehren.

Im Folgenden finden Sie einige Tipps zum Verhalten am Telefon:

  1. Geben sich Leute am Telefon als Bekannte oder Verwandte aus, ist Vorsicht geboten, wenn diese nicht eindeutig als diese zu erkennen sind.
  2. Haben Sie Zweifel an der Identität des Anrufers, legen Sie auf und rufen Sie die Person unter der Ihnen bekannten Nummer an. So können Sie prüfen, ob wirklich diese Person bei Ihnen angerufen hat.
  3. Beginnt die anrufende Person das Gespräch mit „Hallo, rate mal, wer dran ist!“, lassen Sie sich nicht auf das Ratespiel ein.
  4. Wenn Sie mit unbekannten Personen sprechen, machen Sie sich bewusst, dass Sie nicht wissen mit wem Sie es zu tun haben und was deren Absichten sind. Schützen Sie daher Ihre eigene Identität, indem Sie nicht zu viele persönliche Daten und Informationen preisgeben (z.B. Adresse, Geburtsdatum, Vorlieben, Angaben zu Familienangehörigen, Vermögensangaben, Bankverbindung etc.).
  5. Nachfragen zum finanziellen Status oder familiären Verhältnissen deuten auf eine Betrugsmasche hin.
  6. Sensible Daten wie Passwörter oder PINs werden niemals von Ämtern oder Banken am Telefon abgefragt. Antworten Sie nicht und legen Sie auf.
  7. Auch Staatsanwaltschaften oder Ordnungsämter fordern niemals telefonisch zu einer Zahlung auf.
  8. Wenn ein Anruf unerwünscht ist oder Sie sich als angerufene Person unangenehm in die Ecke gedrängt fühlen, ist es sinnvoll, sofort aufzulegen. Das ist auch nicht unhöflich.
  9. Bekommen Sie unerwünschte Anrufe von einer bestimmten Nummer, können Sie diese Nummer blockieren.
  10. Anrufe zu Markt- und Meinungsforschung zu wissenschaftlichen Zwecken sind zulässig und stellen grundsätzlich keine unerlaubte Werbung dar.
    Doch Sie sind nicht verpflichtet, daran teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und es ist auch nicht unhöflich, das Gespräch zu beenden.
    Erfolgt die Umfrage für Werbezwecke , ist das ein Eingriff in die Privatsphäre der angerufenen Person und kann bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
  11. Eine beliebte Masche bei betrügerischen Telefonumfragen ist das Anpreisen von Gewinnspielen. Wenn nach dem Beantworten der Fragen ein angebliches Gewinnspiel beworben wird, für das ein Datenabgleich nötig ist, sollten Sie besser auflegen.
  12. Wenn Unternehmen bei Ihnen anrufen, um Sie als neue Kundin oder neuen Kunden zu gewinnen, ist das nur erlaubt, wenn Sie vorher Ihre Zustimmung gegeben haben. Liegt keine Einwilligung vor, ist Telefonwerbung verboten und strafbar.
  13. Werbeanrufe, bei denen die Umfrage nur als Mittel zum Zweck dient, um an die persönlichen Daten des Angerufenen zu kommen, sind strafbar. Seien Sie bei Umfragen also wachsam, welche Fragen gestellt werden und geben Sie nicht zu viel von sich preis. Sie können jederzeit sagen, dass Sie eine Frage nicht beantworten wollen oder das Gespräch beenden.

 

Links:

Auf der Webseite der Bundesnetzagentur finden Sie ausführliche Informationen zu unbekannten Anrufen und Nachrichten sowie aktuelle Gefahrenhinweise:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/start.html

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